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Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche

Stundungsgesuch: www.ag.ch/stundungsgesuch

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen.
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Zuständiges Amt

    • Organisation Abteilung Finanzen

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